Sozialrecht

Unterstützung bei Sozialhilferechtlichen Fragen und Ansprüchen
Sozialhilferechtliche Fragestellungen für Familien mit behinderten Angehörigen betreffen häufig folgende Bereiche Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe (auch Beantragung und Finanzierung von Leistungen des ABW, FED, Schulbetreuung, Wohnheim ...), Erbrecht, Grundsicherung, Kindergeld, gesetzliche Betreuung

Grundsätzliche Informationen finden Sie unter den u.a. Links, auf Aktuelles weisen wir Sie gesondert hin.

Aktuell:
Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Aktuell erreichen die Bundesgeschäftsstelle der Lebenshilfe zahlreiche Anfragen wegen des von mehreren Kassen erhobenen Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie finden dazu einen Beitrag unseres Rechtsreferates auf unserer Internet-Seite unter dem Link: www.lebenshilfe.de.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat dazu eine Verfahrensempfehlung erstellt, auf die wir gerne hinweisen. Wir fügen diese als Download bei: www.lebenshilfe.de.

Auf Nachfrage hat uns die BAG der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) mitgeteilt, dass die Bewertung offener Fragen dort noch nicht abgeschlossen ist.

Pflegeversicherung
Die im Link beschriebenen Leistungen sind gesetzliche Leistungen, die von jeder Kasse erbracht werden müssen, WICHTIG sind die Veränderungen bei der zusätzlichen Betreuungsleistung
Kurzzeitpflege für Kinder bis 18 Jahren.
In begründeten Einzelfällen bei zu Hause gepflegten Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint.
Diese Leistung kann auch in unserem Übernachtungszimmer Erbracht werden.

Eingliederungshilfe
Dieser Link beschreibt alle Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Grundlage für die FED Leistungen sind im Kapitel 7 beschrieben.
Mit diesem Formular können Sie FED-Leistungen beantragen. Bei Familienangehörigen bis zum 18. Lebensjahr sind die Einkünfte und das VErmögen der Familie einzutragen, bei über 18 jährigen nur die Einkünfte und das Vermögen des Antragstellers (des behinderten Angehörigen). Ein Nachweis über die Schwerbehinderung ist beizufügen.
Leistungen für Schulbetreuung (Integrationshelfer) beantragen Sie in enger Abstimmung mit der Schule beim Kreissozialamt.
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Hilfen zum Wohnen. Am besten nehmen Sie bei Interesse sofort Kontakt mit Frau Droste (ABW) - ambulant- oder Herrn Steinhardt (Haus Lebenshilfe) -stationär- auf.

Grundsicherung
Anspruch auf Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsunfähige haben in der Regel alle Menschen mit geistiger Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, auch wenn sie noch zur Schule gehen. Entscheidend ist der Grad der Behinderung und die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers (des Menschen mit Behinderung).
Ausführliche Informationen zur Grundsicherung finden Sie hier.

Steuererklärung leicht gemacht!
Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert.
Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2009. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden. Das Steuermerkblatt 2009/2010 berücksichtigt unter anderem die Änderungen, die sich durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar ergeben haben.
Dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes. Eingegangen wird ferner auf den gestiegenen Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge, den erwachsene Kinder nicht überschreiten dürfen, damit ihre Eltern Kindergeld beziehen können.

Einfach Teilhaben
Grundsätzliches, gesetzliche Regelungen und Beispiele zum Thema Teilhaben erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner hervorragenden Homepage EINFACH TEILHABEN.