Unterstützung bei Sozialhilferechtlichen Fragen und Ansprüchen
Sozialhilferechtliche Fragestellungen für Familien mit behinderten Angehörigen betreffen häufig folgende Bereiche
Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe (auch Beantragung und Finanzierung von Leistungen des ABW, FED, Schulbetreuung, Wohnheim ...), Erbrecht, Grundsicherung, Kindergeld, gesetzliche Betreuung
Grundsätzliche Informationen finden Sie unter den u.a. Links, auf Aktuelles weisen wir Sie gesondert hin.
Pflegeversicherung
Die im Link beschriebenen Leistungen sind gesetzliche Leistungen, die von jeder Kasse erbracht werden müssen, WICHTIG sind die Veränderungen bei der zusätzlichen Betreuungsleistung
Kurzzeitpflege für Kinder bis 18 Jahren.
In begründeten Einzelfällen bei zu Hause gepflegten Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint.
Diese Leistung kann auch in unserem Übernachtungszimmer erbracht werden.
Eingliederungshilfe
Dieser Link beschreibt alle Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Grundlage für die FED Leistungen sind im Kapitel 7 beschrieben.
Mit diesem Formular können Sie FED-Leistungen beantragen. Bei Familienangehörigen bis zum 18. Lebensjahr sind die Einkünfte und das Vermögen der Familie einzutragen, bei über 18 jährigen nur die Einkünfte und das Vermögen des Antragstellers (des behinderten Angehörigen). Ein Nachweis über die Schwerbehinderung ist beizufügen.
Leistungen für Schulbetreuung (Integrationshelfer) beantragen Sie in enger Abstimmung mit der Schule beim Kreissozialamt. Das Formular für einen Erst- oder Folgeantrag können Sie hier herunterladen >
Integrationshelfer Antrag
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Hilfen zum Wohnen. Am besten nehmen Sie bei Interesse sofort Kontakt mit Frau Droste (ABW) - ambulant- oder Herrn Steinhardt (Haus Lebenshilfe) -stationär- auf.
Grundsicherung
Anspruch auf Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsunfähige haben in der Regel alle Menschen mit geistiger Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, auch wenn sie noch zur Schule gehen. Entscheidend ist der Grad der Behinderung und die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers (des Menschen mit Behinderung).
Ausführliche Informationen zur Grundsicherung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen.
Steuererklärung leicht gemacht!
Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert.
Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2009.
Schwerbehindertenausweis
Durch einen Schwerbehindertenausweis erlangen Familien und Betroffene selber zum Teil erhebliche Nachteilsausgleiche. Außerdem ist dieser hilfreich bei der Beantragung weiterer Unterstützung. Mit diesem Formular können Sie einen Ausweis bei der Hauptfürsorgestelle beim Kreis Minden-Lübbecke beantragen >
Schwerbehindertenausweis
Vorsorgevollmacht
als Alternative zur gesetzlichen Betreuung
Zur Unterstützung eines volljährigen Menschen mit Behinderung, der zusätzlich seine Rechtsgeschäfte (Finanzen, Ämter, Wohnung, …) nicht alleine regeln kann, macht es in der Regel Sinn, eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Hilfebedürftige, die zwar Unterstützung brauchen, aber geschäftsfähig sind, können einer anderen Person (z.B. den Eltern) eine Vollmacht erteilen. Ein solches Formular finden Sie hier >
Vorsorgevollmacht
Erben und Vererben
Zum Thema der Testamentsgestaltung für Personen, die auf Dauerhafte Unterstützung angewiesen sind, informiert regelmäßig Herr Bonk (Anwalt aus Köln) bei uns. Hierzu gibt es auch einen Artikel von Herrn Bonk in der Deutschen Erbrechtszeitschrift >
Behindertentestament
Einfach Teilhaben
Grundsätzliches, gesetzliche Regelungen und Beispiele zum Thema Teilhaben erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner hervorragenden Homepage EINFACH TEILHABEN.
18 werden mit Behinderung
Unter diesem Thema hat BVKM Informationen zu allen wichtigen Themenbereichen herausgegeben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Beratungsstellen in Minden und Bad Oeynhausen.