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03.05.2021
Eine Umfrage von der Aktion Mensch hat ergeben, das 83% aller befragten Menschen mit Behinderung das fehlende Verständnis der Bevölkerung für ihre besondere Situation und auch die ihrer Angehörigen bemängeln. Die meisten Schwierigkeiten gebe es im Umgang mit Ämtern und Behörden. Auch wir erleben das in unserer täglichen Arbeit.
Für Familien ist es eine „riesige Herausforderung“ sich im Dschungel der Hilfen für Familienangehörige mit Behinderung zurecht zu finden. Hier gelten eigene Gesetze, die die Ansprüche und Nachteilsausgleiche regeln.
Wie behindert ist man eigentlich? Hier haben Sozialhilfeträger, Pflegekassen und Versorgungsämter jeweils eigene Definitionen, aus denen sich unterschiedliche Ansprüche herleiten.
Was bekomme ich von wem? Wieviel „eigenes Geld“ darf ich haben? Auch das ist je nach Hilfe, Alter, Lebensumständen und zuständiger Behörde ganz unterschiedlich. Auch bei finanzieller Bedürftigkeit wird ein Teil des Haushaltes vom Kreis bezahlt (ALG II) der andere Teil von der Stadt (Grundsicherung für Erwerbsunfähige).
Wem gehört das Kindergeld? Welche Leistungen schließen sich aus? Hier müssen Familien manchmal die aktuellsten Gerichtsurteile kennen, damit sie gegenüber den Behörden ihre Ansprüche geltend machen können.
Eigentlich wollen sich die Familien darum kümmern, dass ihre Familienangehörigen so viel Hilfe und Schutz wie nötig und so viel Teilhabe und Mitmachen wie möglich bekommen. Ein Studium der Verwaltungswissenschaften sollte nicht Voraussetzung dafür sein.
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