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Behinderte Menschen und Erbrecht: Das „Behindertentestament“

06.03.2019

Veranstaltungshinweis für Donnerstag, 09.05.2019

Ist ein Mensch mit Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen, sollten die Eltern testamentarisch eine gute Vorsorge für ihre Kinder treffen. Das Testament muss so verfasst sein, das es einen dauerhaften Nutzen für die hinterbliebenen Angehörigen mit sich bringt. Hier ist es wichtig, bestimmte Regeln einzuhalten, damit das Erbe nicht in kürzester Zeit für die Sozialhilfeleistungen aufgebraucht wird. Einen Überblick über die testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten gibt Herr Norbert Bonk, RA aus Köln und auf Erbrecht spezialisiert.

Der Vortrag beginnt um 19:00 Uhr im LebenshilfeCenter, Alte Sandtrift 4, Minden. (Kostenbeitrag , 5,-€ pro Familie).

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