Beratung

Jede Spende hilft!

Jetzt spenden

Mitglied werden

Hier anmelden!

Buble
Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe

Facebook

Besuchen Sie uns!

Instagram

Besuchen Sie uns!

Beratung

Wir beraten Menschen mit Behinderung und ihre Familien in allen Lebenslagen. Wir tun das unkompliziert und mit viel Erfahrung. Es gibt keine langen Wartezeiten und die Beratung ist kostenlos. Wir informieren und beraten in Fragen zur Pflegeversicherung, zur
Eingliederungshilfe bzw. Grundsicherung, zum Kindergeld und unterstützen bei der Antragstellung. Wir begleiten und beraten in schwierigen Lebenssituationen. Wir beraten trägerübergreifend und sind in der Region bestens mit anderen Hilfeanbietern vernetzt. Wir vermitteln konkrete Hilfen und Unterstützung innerhalb und außerhalb unserer Dienste. Wir finden gemeinsam mit Ihnen, die für Sie angemessenen Lösungen.

Im folgenden finden Sie allgemeine, aktuelle Informationen zu rechtlichen und sozialpolitischen Themen und Ansprüchen. Im Januar 2017 sind zahlreiche Gesetze neu in Kraft getreten, die für die Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien von besonderer Bedeutung sind: u.a. das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Pflegestärkungsgesetz II und III.

Auf der Homepage des Bundesverbandes für Körperbehinderte Menschen (bvkm) finden Sie ausführliche Informationen zu den Änderungen, Neuerungen und grundsätzlichen Ansprüchen in der Pflegeversicherung. Gegenwärtig werden auf Landesebene (NRW) Rahmenverträge ausgehandelt, auf deren Grundlage Leistungen für Menschen mit Behinderungen zukünftig beantragt und bewilligt werden. Hier gibt es aktuell noch keine konkreten Bestimmungen. Umfassende und sehr verständliche Informationen zum Thema „Teilhabe“  finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bei der Grundsicherung gab es bis im Juli 2017 eine Rechtsänderung, die zur Folge hatte, dass Anträge nicht bewilligt wurden. Dies betrifft Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderten Menschen beschäftigt sind. Die Fachverbände, darunter auch die Bundesvereinigung der Lebenshilfe, haben Protest eingelegt und mittlerweile gibt es auch schon entsprechende Gerichtsurteile, die zugunsten der Antragsteller entschieden haben. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter dem Themenbereich „Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung“


Pflegeberatung nach §37Abs. 7 SGB XI

Die halb- bzw. vierteljährlichen Pflichtberatungseinsätze nach
§37Abs. 7 SGB XI in den Familien werden, ab dem 01.07.21, von der Parisozial Minden durchgeführt.

Neuer Ansprechpartner:

Parisozial Minden
Simeonstraße 36,
32423 Minden
Tel.: 0571 972143-0



Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Für alle anspruchsberechtigten Pflegeversicherten gab es eine automatische Überleitung von der Pflegestufe in den Pflegegrad. Bis auf wenige Ausnahmen erhöhte sich damit für alle das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung. An die Stelle der zusätzlichen Betreuungsleistungen trat der Entlastungsbetrag, der für alle fünf Pflegegrade einheitlich 125,-€ monatlich beträgt. Für alle Neuanträge gibt es ab Januar ein verändertes Begutachtungsverfahren, in dem nicht mehr der Zeitfaktor im Vordergrund steht sondern vor allem das Maß der Selbständigkeit bzw. des Unterstützungsbedarfes.

Auf der Homepage des bvkm finden Sie ausführliche Informationen zu den Änderungen, Neuerungen und grundsätzlichen Ansprüchen in der Pflegeversicherung. Auf der Internetseite des MDK finden Sie Infos zum neuen Pflegegutachten in leichter Sprache.

Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung

Einen sehr ausführlichen und guten Überblick über Hilfen, die Menschen mit Behinderungen zustehen, gibt es auf der Seite des Bundesverbandes Körper-behinderter Menschen. Im Sozialgesetzbuch finden Sie hier den genauen Gesetzestext zur Eingliederungshilfe zum Nachlesen.

Antrag auf FED - Leistungen und Integrationshelfer
Diese beiden Leistungen sind Bestandteile der Eingliederungshilfe und können über den Sozialhilfegrundantrag beantragt werden.

FED-Leistungen (Einzel- , Gruppen- und Ferienbetreuung) werden bei Vorliegen einer Behinderung bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr einkommensunabhängig gewährt. Bei Familienangehörigen ab dem siebten bis zum 18.Lebensjahr sind die Einkünfte und das Vermögen der Familie einzutragen und nachzuweisen. Ab dem 18.Lebensjahr sind nur die Einkünfte und das Vermögen des Antragstellers (des Menschen mit Behinderung) relevant. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung ist immer beizufügen.

Leistungen für die Schulbetreuung (I-Helfer) beantragen Sie in enger Abstimmung mit der Schule ebenfalls beim Kreissozialamt. Das Formular Vorlesen für einen Erst- oder Folgeantrag stellt die Lebenshilfe Minden Ihnen zur Verfügung.

Grundsicherung (SGB XII)
Anspruch auf Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsunfähige haben in der Regel alle Menschen mit geistiger Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, auch wenn sie noch zur Schule gehen. Entscheidend ist der Grad der Behinderung und die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des antragstellenden Menschen mit Behinderung. Die Grundsicherung ist beim örtlichen Sozialamt ihres Wohnortes zu beantragen. Ausführliche Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie auf der Homepage des bvkm.

Wohnen - ambulant und stationär

Was kommt nach dem Elternhaus? Diese Frage stellt sich auch den Menschen mit Behinderung früher oder später. Wie selbständig kann und möchte ich leben? Kann es eine eigene kleine Wohnung sein oder doch lieber eine Wohngemeinschaft. Oder braucht die Person mit Behinderung so viel Unterstützung und Betreuung, dass nur eine Wohngruppe mit Rund-um die Uhr-Betreuung in Frage kommt. Antworten auf diese Fragen können sich in einem Beratungsgespräch ergeben. 

Unser Fachdienst Wohnen gibt hier individuelle Beratung, Training und Informationen für Eltern und junge Erwachsene, die ausziehen wollen (sollen).

Grundsätzliche Informationen zu den Wohnangeboten und Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Internetseite des LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe). Dieser ist auch der Kostenträger für die unterschiedlichen Wohnformen.

Kindergeld

Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind sich aufgrund seiner Behinderung nicht selbst unterhalten.

Ausführliche Informationen zum Anspruch, zum Bezug und möglicherweise auch zur Abzweigung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger erhalten Sie auf der Internetseite des bvkm und von der Lebenshilfe Minden Vorlesen .

.

Steuerliche Vorteile

Bei Vorliegen einer Behinderung können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden: sowohl von den Selbstbetroffenen als auch von den Eltern behinderter Kinder. Auf der Internet-Seite des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen („bvkm“) erhalten Sie dazu ausführliche Informationen zum Steuermerkblatt, das in jedem Jahr neu erscheint und somit immer die aktuellen Mitteilungen enthält.

Schwerbehindertenausweis

Durch einen Schwerbehindertenausweis erlangen Familien und Betroffene zum Teil erhebliche Nachteilsausgleiche. Das betrifft vor allem steuerliche Ausgleiche (siehe Punkt: Steuerliche Vorteile). Darüber hinaus ist er aber auch hilfreich bei der Beantragung weiterer Unterstützung bzw. Vergünstigungen (ermäßigte Eintrittsgelder; Nutzung des ÖPNV; Rundfunkgebührenbefreiung). Der Schwerbehindertenausweis kann beim Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke beantragt werden.
Informationen zum Ausweis und elektronischen Antrag erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises. Von der Bundesvereinigung Lebenshilfe gibt es Informationen zum Schwerbehindertenausweis in leichter Sprache.

Gesetzliche Betreuung / Vorsorgevollmachten

Mit dem 18.Lebensjahr endet das Elterliche Sorgerecht. Ab dann stellt sich die Frage, wer die Interessen des volljährigen Menschen mit Behinderung vertritt. Ist der Mensch mit Behinderung geschäftsfähig und selbständig in der Lage, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, braucht nichts unternommen werden. Gibt es allerdings Einschränkungen in der Geschäftsfähigkeit und/oder der Abwicklung persönlicher Bereiche (wie z.B. Gesundheitsvorsorge / Behörden- und Postangelegenheiten/ Finanzen) sollte für eine rechtlich abgesicherte Unterstützung gesorgt werden. Das geht über die Gesetzliche Betreuung Vorlesen oder über die Vorsorgevollmacht Vorlesen .
 
Bei der Vorsorgevollmacht kann der Mensch mit Behinderung zum Beispiel seine Eltern oder eine andere Person seines Vertrauens bevollmächtigen, ihn in bestimmten Angelegenheiten, rechtlich zu vertreten. Diese Tätigkeiten unterliegen nicht der Kontrolle des Amtsgerichtes – im Gegensatz zur gesetzlichen Betreuung.
Zu beiden Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung finden Sie ausführliche Informationen in folgenden Broschüren:

Betreuung

Eine Formular zur Vorsorgevollmacht stellt das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung.Eine kostenlose Beratung zu allen Fragen der gesetzlichen Betreuung und zur Vorsorgevollmacht bieten die Betreuungsvereine an. Wenn Sie als ehrenamtlicher Betreuer tätig werden, empfiehlt sich eine Mitgliedschaft in einem Betreuungsverein. Neben der Beratung und regelmäßigen Informationsveranstaltungen beinhaltet diese dann auch einen Versicherungsschutz. Eine Auflistung der Betreuungsvereine im Kreis Minden-Lübbecke hat die Lebenshilfe Minden zusammen gestellt. 

Erben und Vererben

Menschen mit Behinderungen beziehen oft Sozialleistungen, die wie die Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensabhängig sind. Wenn Menschen mit Behinderungen erben, dann müssen sie als Selbstzahler aus dem Erbe die Leistungen der Eingliederungshilfe bezahlen. Das Erbe kommt damit nicht ihnen, sondern dem Sozialhilfeträger zugute.
Um das Erbe in der Familie zu erhalten, können Eltern eines Kindes mit Behinderung ein sogenanntes Behindertentestament errichten. Zu diesem Thema gibt es regelmäßig Informationsabende im Lebenshilfe Center, die von Herrn Bonk gehalten werden. Herr Bonk ist Rechtsanwalt mit eigener Praxis in Köln. Hier finden Sie seinen Artikel über das Behindertentestament Vorlesen  mit vielen grundlegenden und wichtigen Informationen.

Den Termin für den nächsten Infoabend zum Thema „Erben und Vererben“ finden Sie unter „Termine und Veranstaltungen“. Am Folgetag des Vortrags bietet Herr Bonk Einzelberatungstermine an. Es empfiehlt sich, diese im Vorfeld über die Lebenshilfe Minden zu vereinbaren.
.

Behinderung und Sexualtät

…ein Tabuthema!?

Sicher nicht immer ein einfaches Thema. Aber ein Thema, das alle angeht: „Sexualität gehört zur Persönlichkeit eines Menschen – Menschen mit Behinderung sind da keine Ausnahme.“ Auch sie haben Wünsche nach Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Nur haben sie oft nicht die Möglichkeit, diese Wünsche zu äußern und zu erleben. Sie sind größtenteils ihr ganzes Leben auf Unterstützung in den unterschiedlichsten Bereichen angewiesen. Diese Unterstützung sollten sie auch bekommen, um mit ihrer Sexualität selbstbestimmt und verantwortungsvoll umzugehen zu können. 
                                                     
Viele Menschen mit Behinderung sind nur wenig oder gar nicht aufgeklärt. Damit sind sie umso mehr gefährdet, Opfer von Übergriffen und Missbrauch zu werden. Statistiken bestätigen das und deshalb ist es enorm wichtig, die behinderten Menschen durch entsprechende Informationen und Gesprächsangebote zu informieren und zu schützen.
Ein guter Ansprechpartner zu all diesen Themen ist die Beratungsstelle der AWO Vorlesen in Lübbecke. Mit Michaela Landwehr und Peter Koelsch gibt es dort zwei Mitarbeiter, die um die Belange der Menschen mit Behinderung wissen. Sie haben in den letzten zwei Jahren schon verschiedene (Info-) Veranstaltungen zum Thema Sexualität bei uns in den Räumen durchgeführt.

Neben diesen besonderen Veranstaltungen bieten Frau Landwehr und Herr Koelsch auch Einzel- Beratungstermine an. Diese sind kostenlos und können bei Bedarf auch bei uns im Lebenshilfe Center stattfinden. Damit erspart man sich den Weg nach Lübbecke. Die Termine können direkt mit der Beratungsstelle vereinbart werden. Diese stimmt sich mit uns ab. Sollte das Angebot gut nachgefragt werden, ist angedacht, einen festen Beratungstermin im Monat in Minden anzubieten.
Auf der Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe gibt es viele Informationen zu dem Thema in Leichter Sprache.

Ihre Ansprechpartnerin:

Beratung

Rogmann, Jochen

Geschäftsführung

© 2023 Lebenshilfe Minden e.V. - 32425 Minden, Alte Sandtrift 4 - info@lebenshilfe-minden.de