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Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe
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Für Schulkinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht am Schulgeschehen im Klassen-verband teilnehmen können, kann ein Integrationshelfer gestellt werden.Das kann bei Kindern der Fall sein, die ohne Unterstützung nicht am „gemeinsamen Unterricht” teilnehmen können. Ebenfalls gibt es Kinder an Förderschulen, die aufgrund ihrer hohen Pflege-bedürftigkeit oder ihrer schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Autismus), nicht ohne einen zusätzlichen Helfer die Schule besuchen können.
Wichtig ist, dass die Situation mit den Lehrern vorher sorgfältig geklärt wird, in welchem Umfang und für welche Hilfen der Integrationshelfer benötigt wird. Dann stellen die Eltern einen Antrag beim Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke, der das weitere Procedere (Stellungnahmen und Gutachten) bis zur Entscheidung leitet.
Empfehlenswert ist es, mit einem Träger für Integrationshilfe schon bei der Antragstellung Kontakt aufzunehmen, damit dieser die Hilfen auch zeitnah in guter Weise zur Verfügung stellen kann.
Die Lebenshilfe Minden e.V. stellt an allen Schulen des Kreises bei Bedarf Integrationshelfer. Wir bemühen uns sehr um eine sorgfältige Personalauswahl und Einarbeitung. Wichtig sind uns hierbei ein guter Kontakt zu Eltern und Schulen, sowie die Vertretung des Helfers bei Krankheit.Oftmals können unsere Integrationshelfer zusätzlich das betreffende Kind im Rahmen des FED in der Familie oder auch in den Gruppen der Lebenshilfe unterstützen.
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