Schulbetreuung
Schulbetreuung
© Lebenshilfe / David Maurer, 2016

Was ist Schulbetreuung?

Alle Kinder haben das Recht zur Schule gehen zu dürfen.

Auch Kinder mit Handicap haben dieses Recht.

Dafür brauchen sie aber manchmal besondere Hilfe.

Das nennt man dann Schulbegleitung.

Eine Schulbegleitung unterstützt das Kind.

z.B. wenn es einen Rollstuhl hat.

Die Lebenshilfe berät die Eltern.

Wo sie den Antrag stellen.

Welche Kinder überhaupt einen Anspruch haben.

Und sucht dann einen passenden Mitarbeiter. 

Leistungen für die Schulbetreuung (I-Helfer) können in enger Abstimmung mit der Schule beim Kreissozialamt beantragt werden. Das Formular für einen Erst- oder Folgeantrag stellen wir zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen: